Nachregistrierung

Antrag zur Nachregistrierung

Schritt 2: Vorausbildung

Bitte tragen Sie hier nur berufliche Qualifikationen ein, die sie NACH der letzten Registrierung erworben haben.

Bitte fügen Sie den Antragsunterlagen die entsprechenden Nachweise
(Zeugnis, Urkunde, etc.) bei.

 

Bitte tragen Sie hier nur die aktuelle berufliche Tätigkeit ein, die sie NACH der letzten Registrierung erworben haben.


Sie können bei Bedarf auch aus beiden Bereichen eine Tätigkeit auswählen.

Diese Auflistung zeigt die zur Zeit für eine Registrierung anerkannten Berufe. Sollte Ihre Vorausbildung dabei nicht erwähnt sein, sie aber ansonsten das Gefühl haben, dass Sie die Voraussetzung zu einer Registrierung besitzen, so bitten wir Sie freundlichst darum , den Kontakt zur IGGT aufzunehmen.

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