Nachregistrierung

Antrag zur Nachregistrierung

Schritt 3: Von der IGGT anerkannte Fort- und Weiterbildungen

Bitte tragen Sie hier nur Weiterbildungen ein, die sie NACH der letzten Registrierung abgeschlossen haben.

*) historisch / nicht mehr durchgeführte, aber im Nachklang anerkannte Weiterbildungen

Es sind Mehrfachnennungen möglich.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise in Kopie bei.

Diese Auflistung zeigt die zur Zeit ( Stand Juli 2019) für eine Registrierung anerkannten Bildungsmaßnahmen.

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